Nach Anordnung des Landratsamtes werden wir
ab Montag, 22.03.2021 in die
gehen.
Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
Es wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen,
wenn dies unbedingt notwendig ist.
Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann.
Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
Sie können eine Notbetreuung beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Betreuung Ihrer Kinder nicht selbst oder auf andere Weise sicherstellen können. Dies kann auch der Fall sein, wenn Eltern sich im „Homeoffice“ befinden.
Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, bitten wir Sie uns die genaue Zeit in der Ihr Kind die Einrichtung besuchen soll, baldmöglichst mitzuteilen. (Gerne auch über E-Mail)
Wie lange wir die Kinder in der Notgruppe betreuen müssen, ist momentan nicht klar.
(Auszug aus dem 408. Newsletter des Staatsministeriums f. Familie, Arbeit und Soziales)
1. Kranke Kinder dürfen die Kinderbetreuungseinrichtung grundsätzlich nicht besuchen
2. Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei:
Diese Reaktionen lassen nicht auf eine Coronavirus-Infektion schließen.
3. Ein Besuch in der Kindertagebetreuung ist auch möglich bei:
4. ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist nach einer Erkrankung des Kindes wieder möglich, wenn
Informationen für Eltern
Umgang mit Kindern mit (leichten) Krankheitssymptomen – Notwendigkeit eines Corona-Tests
Seit dem 22. Februar 2021 können die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege-stellen in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Vom 15. März 2021 an können sie in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 auch wieder in den Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet: Die Einrichtungen können auch zu einem offenen Konzept zurückkehren.
Diese Öffnungen setzen – wie schon bislang – die Beachtung von strengen Hygieneauflagen voraus, um auch während der Pandemie einen sicheren Betrieb zu ermöglichen. Das schützt Beschäftigte und betreute Kinder gleichermaßen.
In den vergangenen Wochen hat sich auch in Deutschland die britische Virusmutation B. 1.1.7 ausgebreitet. Diese Mutation gilt als ansteckender. Gleichzeitig ist die Zahl der In-fekte, an denen Kinder in dieser Jahreszeit normalerweise erkrankt sind, stark zurückgegangen.
Deshalb ist es nach Einschätzung der Medizinerinnen und Mediziner, die die Staatsregierung in diesem Punkt beraten, notwendig, die Regelung zu Corona-Testungen anzupassen. So wird künftig bei erkrankten oder wiedergenesenen Kindern und Beschäftigten ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) verlangt. Dafür sind nach Auskunft der Ärzteschaft genügend Testkapazitäten in den Praxen vorhanden.
Ab dem 15. März 2021 gilt daher: Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit brauchen ein negatives Testergebnis, bevor sie die Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestelle wieder besuchen dürfen. Das ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abgestimmt.
Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr Kind wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn die Symptome abgeklungen sind – insbesondere Fieberfreiheit besteht und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
Wir möchten Sie nochmal darauf hinweisen, dass der Bund bereits im Januar 2021 beschlossen hat, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Anträge auf das Kinderkrankengeld können die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse stellen. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Außerdem möchten wir Sie auf die Möglichkeit des Entschädigungsanspruches nach § 56 Abs. 1a IfSG hinweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und belastet waren. Die Regelungen, die ab dem 15. März 2021 gelten, sind allerdings dringend notwendig. Sie schützen die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, Ihre Kinder und auch Sie als Familien. Die Bekämpfung der Pandemie kann nur gemeinsam gelingen. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragsersatzes im März 2021
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Wenn Eltern keine oder nur in geringerem Umfang als gebucht Betreuung in Anspruch nehmen, hat dies auch im März 2021 keine Auswirkungen auf die Förderung nach dem BayKiBiG.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 23. Februar 2021 ferner beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im März 2021 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Der Beitragsersatz erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar und Februar 2021 (vgl. 389. Newsletter). Dies gilt auch für die kommunale Beteiligung. Das heißt konkret: Der Beitragsersatz ist möglich für Kinder, die die Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben.
Der Beitragsersatz wird unabhängig davon, ob die Einrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 lediglich eine Notbetreuung anbietet, geleistet. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflegestellen.
Der pauschale Beitragsersatz wird nur gewährt, wenn im betreffenden Monat tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben werden. Hier gelten entgegen der Ankündigung im 389. Newsletter folgende Vorgaben für die Monate Januar bis März 2021: Nicht als Elternbeiträge zählen die Aufwendungen für das Mittagessen, die im Rahmen der Inanspruchnahme der Bagatellregelung angefallen sind. Die Einrichtungsträger und Tagespflegestellen können also die Aufwendungen für das Mittagessen, das von den Kindern tatsächlich an bis zu fünf Tagen in Anspruch genommen wurde, anteilig für diese Tage mit den Eltern abrechnen, ohne dass der Beitragsersatz damit entfiele. Ob für die Träger und Tagespflegestellen im Einzelfall die Möglichkeit einer gesonderten Abrechnung des Mittagessens besteht, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen im Betreuungsvertrag bzw. der kommunalen Satzung ab.
Bekanntmachung der 7-Tage-Inzidenz
Eine weitere Konkretisierung erfolgt bei dem Übergang vom eingeschränkten Regelbetrieb zur Notbetreuung. Sobald Landkreise oder kreisfreie Städte die Inzidenzschwelle von 100 erneut überschreiten, sind sie verpflichtet, die neue Inzidenz „unverzüglich“ bekannt zu machen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Bekanntmachung binnen 24 Stunden zu erfolgen hat (Karenztag). Der Übergang in die Notbetreuung wiederum erfolgt dann erst ab dem auf den Karenztag folgenden Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben gibt es weiterhin
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung bis Freitag, den 19.02.2021.
Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, teilen Sie das bitte per E-Mail mit.
Auszug aus dem 393. Newsletter vom 11.02.2021
Ab Montag, den 22. Februar 2021, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayer. Landtags, ist eine Rückkehr der Kinder in die Kita vorgesehen.
Folgendes Vorgehen ist geplant
Hinweise zum eingeschränkten Regelbetrieb
Über die detaillierten Informationen zum Start am 22.02.2021 informieren wir Sie zeitnah per E-Mail.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Euch.
Euer Kita-Team Westendorf/Dösingen
Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben gibt es weiterhin
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab Montag, den 11.01.2021.
Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, teilen Sie das bitte per E-Mail mit. Damit wir weiterhin gut planen können, bringen Sie bitte das Formular (im Anhang der E-Mail) und geben es in der Kita ab.
Auszug aus dem 383. Newsletter vom 07.01.2021
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung.
Das bedeutet konkret:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-VirusInfektion zu schützen.
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemein-schaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
Wenn Sie noch Fragen zur Notbetreuung haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Euer Kita-Team Westendorf/Dösingen
Liebe Eltern,
der „harte Lockdown“ betrifft leider auch wieder die Kitas.
Das bedeutet:
Ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis Sonntag, den 10.01.2021 bleibt die Kita (Krippe und Kindergarten) geschlossen!
Wir bitten alle Eltern, denen es möglich ist, Ihr Kind zu Hause zu betreuen. Es gibt in dieser Zeit eine Notbetreuung für Ihr Kind, wenn Sie es unbedingt brauchen. Bitte informieren Sie mich per E-Mail darüber, wer die Notbetreuung in Anspruch nimmt, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten! Das ist für unsere weitere Planung sehr wichtig.
Wer keine Notbetreuung in Anspruch nimmt, braucht sich nicht zu melden.
Wenn es Neuigkeiten gibt, informiere ich Sie umgehend per E-Mail.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Unterstützung.
Mit lieben Grüßen und alles Gute,
Ihre Sigrid Fromm-Seidel und das Kita-Team
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Stand: 02. Dezember 2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Kindern mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit wie
• Fieber
• Husten
• Kurzatmigkeit bzw. Luftnot
• Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
• Hals- oder Ohrenschmerzen
• (fiebriger) Schnupfen
• Gliederschmerzen
• starke Bauchschmerzen
• Erbrechen und/oder Durchfall
ist der Besuch der Kita, HPT oder Kindertagespflegestelle nicht erlaubt.
Ein Besuch der Kita/HPT/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, wenn
• das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und
• das Kind 48 Stunden fieberfrei war.
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Kita/HPT/Kindertagespflegestelle gehen?
Vorab ist zu sagen: Eine Besuchspflicht der Betreuungseinrichtung gibt es nicht.
• Kindern in Kinderkrippe/Kindergarten/Kindertagespflegestelle/HPT bis zum Schulalter und Schulkindern der Grundschulen/Grundschulstufen ist der Besuch der Betreuungseinrichtung mit leichten, neu auftretenden nicht fortschreitenden Krankheitssymptomen (wie Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten ohne Fieber) erlaubt.
• Für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Besuch der
Betreuungseinrichtung nicht erlaubt.
o Der Besuch der Betreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn
nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV- 2-Infektion ausgeschlossen wurde.
Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Stand: 16.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Kindern mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit wie
ist der Besuch der Kita, HPT oder Kindertagespflegestelle nicht erlaubt.
Ein Besuch der Kita/HPT/Kindertagespflegestelle ist erst wieder möglich, wenn
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Kita/HPT/Kindertagespflegestelle gehen?
Vorab ist zu sagen: Eine Besuchspflicht der Betreuungseinrichtung gibt es nicht.
Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Stand: 16.11.2020
Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertageseinrichtungen/HPTs grundsätzlich offen bleiben. Im Grunde gilt daher: In allen Kindertageseinrichtungen/HPTs findet der Regelbetrieb unter Beachtung des zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und dem Bayerischen
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) abgestimmten aktuellen Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweilsaktuellen Rechtslage statt.
Der Drei-Stufen-Plan, der sich grundsätzlich an der Sieben-Tage-Inzidenz des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt. Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung allein aufgrund eines bestimmten eingetretenen Inzidenzwerts erfolgen nicht. Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen/HPTs werden nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen vorliegt.
Auszug aus: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes "Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und heilpädagogische Tagesstätten".
Stand: 26.10.2020
Besuch mit leichtem Schnupfen und/oder gelegentlichem Husten ohne Fieber ohne Kontakt zu SARS-CoV2 Infizierten nur nach negativem PCR-Test auf SARS-CoV-2 oder einem ärztlichen Attest. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ist also nicht zwingend notwendig; ausreichend ist auch die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das bestätigt, dass kein Anhalt für eine COVID-19-Erkrankung vorliegt.
Nach der Erkrankung können Kinder bei gutem Allgemeinzustand und mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome und Fieberfreiheit die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.
Stand: 18.10.2020
Das Gesundheitsamt stellte fest, dass die Stufe 3: des Rahmenhygieneplans Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten ab 18.10.2020 erreicht ist. Es sind die vorgeschriebenen Maßnahmen des „Rahmen-Hygieneplans Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten gültig ab 01.09.2020“ umzusetzen.
Damit gelten die folgenden zusätzlichen Maßnahmen nach dem Rahmenhygieneplan in unserer Kita
Stufe 3: Was beachtet die „KITA“
Punkt 1: Wird seit 19.10.2020 umgesetzt
Punkt 2: Setzen wir schon seit März 2020 um
Punkt 3: Setzen wir schon seit März 2020 um
Punkt 4: Setzen wir schon seit September 2020 um
Punkt 5: Wird jetzt wieder umgesetzt
Stufe 3: Was beachten die „ELTERN“
Bitte betreten Sie das Gelände der Kita nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung.
Bitte lassen Sie Ihr Kind auch bei leichtem Schnupfen und/oder gelegentlichem Husten ohne Fieber ab heute nun wieder zu Hause! Das Kita-Team hat die Aufgabe alle Kinder mit Symptomen wieder abholen zu lassen.
Wenn Sie die Möglichkeit haben Ihr Kind am Nachmittag selber zu betreuen, dann bitten wir Sie es mittags abzuholen. So lässt sich die Nachmittagsbetreuung für uns besser stemmen.
Momentan hat das Gesundheitsamt für die Kindertagesstätten im Landkreis Ostallgäu noch keine Notbetreuung angeordnet.
Die Nachvollziehbarkeit von Kontakten muss stets gegeben sein.
Mit Ihrem umsichtigen Verhalten und Verständnis unterstützen Sie uns dabei, dass unsere Kita auch weiterhin geöffnet bleiben kann und wir somit eine Notbetreuung oder Schließung umgehen können.
Euer Kita-Team
Westendorf/Dösingen
Stand 01.09.2020
Einige Veränderungen standen mit Beginn des Kita-Jahres in unserer Einrichtung an. Räumliche und personelle Veränderungen und die neue Einteilung der Kinder waren und sind eine Herausforderung für uns alle. Dies war sicherlich auch mit Ängsten verbunden, ob alles so funktionieren wird und wie der Start gelingen kann. Wir als Kita können viel Positives berichten.
Unser Konzept der teiloffenen Arbeit setzen wir momentan nicht um. Daher sind die Kinder in festen Gruppen. Die Krippe ist im Zwergenland, eine Gruppe ist im Sonnen– und Entdeckerland und eine Gruppe ist unten (Turnraum) im Kinderspieleland.
Infos aus der Krippe:
Die Eltern können weiterhin Ihr Kind in das Zwergenland (Krippe) begleiten. Bitte denken Sie daran beim Betreten der Kita eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und mit Ihrem Kind die Hände zu waschen, bevor Sie in die Krippe kommen.
Hinweis zur Bringsituation:
Wir bitten Sie Ihr Kind vor den Eingangstüren zu verabschieden (ausgenommen die Kinder aus der Krippe) und Ihr Kind kann dann allein die Kita betreten. Die Eingangstür für die Kinderspieleland-Gruppe befindet sich auf der Westseite der Kita. Bitte besprechen Sie das mit Ihrem Kind schon zu Hause! Wir kümmern uns darum, Ihr Kind in Empfang zu nehmen, dass Ihr Kind sich die Hände wäscht, sich umzieht und dann in den jeweiligen Gruppenraum geht.
Hinweis zur Abholsituation:
Beim Abholen warten Sie bitte an der jeweiligen Eingangstüre, Ihr Kind kommt dann fertig angezogen und mit gewaschenen Händen zu Ihnen raus. Unser Aufsteller am Eingang der Kita zeigt Ihnen den Weg, wo Sie Ihr Kind abholen können. Wir wechseln die Spielgebiete der Gruppen im Gartenbereich immer wieder ab, sodass sich auch der Weg für die Eltern beim Abholen unterscheidet.
Ausblick in die Zukunft:
Weiterhin werden wir mit Ihren Kindern sehr viel draußen sein. Es ist darum wichtig und sinnvoll geeignete Kleidung dabei zu haben und Wechselwäsche oder zusätzliche Kleidung an der Garderobe zu deponieren.
Allgemeine Infos:
Halten Sie sich so kurz wie möglich in der Kita auf.
Achten Sie bitte auf die Aushänge und die aktuellen Vorschriften (Abstand halten, Nasen-Mund-Bedeckung tragen und die Hygieneregeln)!
Euer Kita-Team
Westendorf/Dösingen